Persönliche Segelnummern |
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Reglement |
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| 1. |
Als persönliche Segelnummern stehen
ausschliesslich die Nummern zwischen 1 und 100 zur Verfügung, sofern
die Nummern nicht offiziell belegt sind. |
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| 2. |
Die offizielle Liste mit den persönlichen Segelnummern
wird von Swiss Sailing geführt. Eine aktuelle Version wird unter
www.finn.ch periodisch publiziert. |
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3. |
Die Vergabe der Nummern erfolgt nach dem Prinzip «first
come first serve». |
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4. |
Persönliche Segelnummern können nur durch Aktivmitglieder
der SFV belegt werden die berechtigt sind, mit dem Landeskennzeichen
SUI zu segeln. |
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5. |
Bei Austritt aus der SFV oder bei Uebertritt vom Aktiv-
zum Passiv-Status erlischt das Anrecht auf eine persönliche Segelnummer. |
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6. |
Administration: Jedes bei Swiss Sailing angemeldete Boot erhält wie bisher eine offizielle, fortlaufende Segelnummer. Diese wird im Messbrief eingetragen und bleibt dem Boot, auch bei Eignerwechsel, fix zugeordnet. Zusätzlich kann beim Präsidenten der Schweizer Finnsegler-Vereinigung eine persönliche Segelnummer beantragt werden. Persönliche Segelnummern werden im Messbrief nicht eingetragen, bleiben dem Besitzer zugeordnet und können somit auf ein neues Boot übertragen werden. Für die Handhabung der persönlichen Segelnummern werden keine Gebühren verrechnet. Eine kleine Spende wird aber sehr begrüsst. |
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SFV/Juni 2002




